Unsere Anträge aus 2021

Antrag zur Reduktion der Eigenkapitalverzinsung in der Abwassergebührenkalkulation

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die Freien Demokraten stelle ich folgenden Antrag:


Der Rat möge beschließen:
Bei der Berechnung der Abwassergebühren wird künftig der für die Eigenkapitalverzinsung
anzuwendende Zinssatz unverändert an den jeweils aktuell gültigen Leitzins der Europäischen
Zentralbank gekoppelt – mit der Maßgabe, dass Negativzinsen nicht erhoben werden.


Begründung:


1. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 8. Juli 2021 den bis dahin gültigen
Zinssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen in Höhe von 6 % für verfassungswidrig erklärt.
In den Leitsätzen schreibt das Gericht unter anderem „Zinsregelungen müssen grundsätzlich in der
Lage sein, den mit ihnen verfolgten Belastungsgrund realitätsgerecht abzubilden (...).“. Die bisherige
Praxis der Stadt Emsdetten, eine Eigenkapitalverzinsung zwischen 5 % und 6 % in der Berechnung der
Abwassergebühren zu berücksichtigen, erscheint offensichtlich nicht realitätsnäher als der
streitgegenständliche Steuerzinssatz. Folglich erfordert eine rechtssichere Gebührenerhebung in der
Zukunft einen Paradigmenwechsel bei der Eigenkapitalverzinsung.


2. Der mit der Eigenkapitalverzinsung verfolgte Belastungsgrund kann im Falle des Abwasserwerks
nicht auf ein finanzielles Risiko des Investments bezogen werden, da die Gebührenfinanzierung
aufgrund des rechtlichen Rahmens dauerhafte Unterdeckungen und damit Verluste ausschließt.
Vielmehr liegt der alleinige Belastungsgrund in den Opportunitätskosten, also den Kosten, die der
Stadt entstehen, weil sie das investierte Geld nicht anderweitig einsetzen kann. Diese sind
regelmäßig mit den Zinsen für eine fiktive Fremdfinanzierung derselben Summe zu bemessen.
Deutsche Kommunen werden seitens der Finanzmärkte in der Regel als zuverlässige Schuldner
wahrgenommen, sodass der für Fremdfinanzierungen zu veranschlagende Zinssatz üblicherweise
sehr nahe an der Höhe des Leitzinses der Europäischen Zentralbank liegt. Folglich erscheint die
Kopplung der Eigenkapitalverzinsung an diesen Leitzins als rechtskonforme und sachgerechte
Regelungsalternative.


3. Die gegenwärtige nicht marktgerechte Querfinanzierung von Teilen des allgemeinen
Stadthaushaltes durch den Abwassergebührenhaushalt ist intransparent. Sie hindert die Bürgerinnen
und Bürger an einem unverstellten Blick auf das Verhältnis zwischen den freiwilligen Leistungen der
Stadt und den variablen Finanzierungsinstrumenten wie insbesondere den Steuern. Die Beurteilung
dieses Verhältnisses ist regelmäßig wichtiger Teil im Rahmen der politischen Willensbildung.
Weiterhin gefährden durch die oben genannte Querfinanzierung künstlich erhöhte
Abwassergebühren die Akzeptanz für künftig möglicherweise notwendige gebührensteigernde
Maßnahmen für eine umweltgerechte Abwasseraufbereitung, da Bürgerinnen und Bürger sich in
Folge der mangelnden Transparenz unbillig belastet fühlen könnten.


Mit freundlichen Grüßen

Beate Harmsen

FDP-Ratsmitglied

Antrag zur Abschaffung der Parkgebühren

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Corona-Pandemie und der damit einhergehende Lockdown hat uns allen gezeigt, wie wichtig der soziale Kontakt ist. Unsere Innenstädte sind Zentren der Begegnung von Menschen. Umso wichtiger ist es, diese attraktiv zu gestalten.
Daher stellen die Freien Demokraten Emsdetten den folgenden Antrag:
Der Rat möge beschließen:
1. Die Stadt Emsdetten erhebt in Zukunft keine Parkgebühren mehr.
2. Die Stadt reduziert ihre Personalressourcen im Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Rahmen der gegebenen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten schnellstmöglich auf 30 % des gegenwärtigen Ausgangsniveaus.
Begründung:
1. In den letzten Jahren sind mehrere Millionen Euro in die Attraktivierung der Emsdettener Innenstadt geflossen. Somit ist es widersinnig, die Attraktivität zugunsten von nach Abzug aller Kosten minimalen Einnahmen aus Parkgebühren herabzusetzen.
2. Die zunehmende Verlagerung von Umsätzen aus dem stationären Einzelhandel in den Online-Handel macht deutlich, dass Lenkungsmaßnahmen wie Parkgebühren den Niedergang des Einzelhandels beschleunigen. Deshalb müssen wir gegensteuern.
3. Auch die Konkurrenz, wie z.B. das DOC in Ochtrup, setzt auf kostenlosen Parkraum. Folglich muss Emsdetten, um wettbewerbsfähig zu bleiben, entsprechende Nachteile wie Parkgebühren abbauen. Gegenüber unserer Partei haben bereits mehrere Bürgerinnen und Bürger mitgeteilt, dass sie die Emsdettener Innenstadt aufgrund der Parkgebühren meiden.
4. Für eine Klima- und Verkehrswende ist die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich. Diese Akzeptanz liegt bei den Parkgebühren offensichtlich nicht. Eine einseitige Benachteiligung des Emsdettener Einzelhandels durch wenig kundenorientierte Bedingungen führt zu einer Verlagerung des Einkaufsverhaltens auch ins Umland und dadurch zu erhöhten klimaschädlichen Emissionen.
4. Die Abschaffung der Parkgebühren würde zu einem geringeren Kontrollaufwand durch die Stadtverwaltung führen. Folglich können hier Personalressourcen eingespart werden.
5. Bereits in unserer Rede zum Jahresetat 2020 haben wir die geplanten und zum Teil schon erfolgten Personalkostensteigerungen bei der Stadt Emsdetten kritisiert. Um es nicht bei dieser pauschalen Kritik zu belassen, folgt mit diesem Antrag nun ein erster konkreter Vorschlag, um dieses Problem anzugehen. Wie unter Punkt 4 erläutert, orientiert sich die Personaleinsparung dabei an einem zurückgegangenen Bedarf, sodass hierdurch die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nicht beeinträchtigt würde.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Harmsen
FDP-Ratsmitglied

Antrag zum Austritt aus Vereinen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der FDP Emsdetten stelle ich folgenden Antrag:
Der Rat möge beschließen:
1. Die Stadt Emsdetten tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Rassegeflügelzuchtverein aus.
2. Die Stadt Emsdetten tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e. V. aus.

Begründung:
Der Zweck der genannten Mitgliedschaften ist nicht ersichtlich. Die für die Mitgliedsbeiträge aufzuwendenden Haushaltsmittel können folglich eingespart werden. Sollte eine Förderung der Vereine oder der ihnen zugrundeliegenden Zwecke das Motiv zum Beitritt gewesen sein, so muss festgestellt werden, dass hierfür eine Mitgliedschaft nicht das richtige Instrument ist. Allein aus Gründen der Gleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Vereinen sollte eine Förderung ausschließlich im Rahmen der hierfür vorgesehenen Antragsverfahren stattfinden. Der Verein Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e. V. ist nicht einmal in Emsdetten ansässig. Die von dem Verein verfolgten Zwecke des Artenschutzes können und sollten – wenn überhaupt - aus Emsdettener Steuermitteln nicht durch eine Mitgliedschaft in einem ortsfremden Verein, sondern durch die lokale Umweltpolitik verfolgt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Beate Harmsen
FDP-Ratsmitglied

Abschreibung der Covid 19 Schäden

 

Emsdetten, den 17.05.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die Freien Demokraten stelle ich folgenden Antrag:

Der Rat möge beschließen:

1. Die von der Verwaltung berechneten Covid-19-Schäden werden nicht über 50 Jahre abgeschrieben, sondern so früh wie rechtlich möglich auf einmal komplett aus der Bilanz der Stadt Emsdetten ausgebucht.
2. Bereits jetzt wird eine Rückstellung in Höhe der von der Verwaltung berechneten Covid-19-Schäden gebildet.

Begründung:

Die vom Land NRW geschaffenen Möglichkeiten zur abgemilderten buchhalterischen Abbildung der Covid-19-Schäden sind für viele Kommunen unerlässlich, um nicht zeitnah ein Haushaltssicherungskonzept vorlegen zu müssen. Wirtschaftlich solide aufgestellte Kommunen wie die Stadt Emsdetten sind aufgrund des aktuellen Umfangs der Ausgleichsrücklage jedoch hierauf nicht angewiesen. Auch ohne die aktuellen rechtlichen Besonderheiten könnte die Stadt Emsdetten die Covid-19-Schäden verbuchen, ohne bei verantwortungsvollem Verhalten auf absehbare Zeit in ihrem haushaltsrechtlichen Spielraum spürbar eingeschränkt zu werden. Folglich bringt die vom Land ermöglichte Abschreibung der Schäden über 50 Jahre keinen klaren Vorteil. Sie birgt jedoch die Gefahr, durch die hierdurch geschönte Ausgleichsrücklage zukünftig zu unsolidem Wirtschaften zu verleiten. Deshalb ist es sinnvoll, durch die Bildung einer Rückstellung aktuell und die komplette Ausbuchung der Schadenssumme, sobald dies rechtlich möglich ist, eine möglichst realitätsnahe buchhalterische Abbildung der wirtschaftlichen Lage der Stadt Emsdetten anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Harmsen
FDP Ratsmitglied